Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Der Waffenhändler WH e. K. , Brunnenstrasse 31, 72661 Grafenberg, Vertretungsberechtigter: Gregor Walter und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Erteilung eines Auftrags schließt die Anwendung der AGB durch Der Waffenhändler WH e. K. ein. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt der Der Waffenhändler WH e. K. nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Alle Dienstleistungen von Der Waffenhändler WH e. K. wie Beratung, Unterstützung, Schulung oder sonstige Werkleistungen unterliegen vollumfänglich diesen AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn der Der Waffenhändler WH e. K. ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

§2 Vertragsschluss

Soweit im Angebot nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt Der Waffenhändler WH e. K. vom Datum des Angebots an während zwei Monate gebunden. Mündliche Angebote sind unverbindlich. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Kunde/Auftraggeber nach Erhalt des Angebots dessen Annahme schriftlich bestätigt, oder ein Vertrag unterzeichnet wurde.

§3 Leistungen und Termine

Der Waffenhändler WH e. K. erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen entsprechen dem akzeptierten Angebot oder werden in einem entsprechenden Vertrag geregelt („Leistungsbeschreibung“). Leistungsänderungen und Anpassungen von Leistungsumfang, Vergütung, Terminen und anderen Vertragspunkten werden in einem schriftlichen Nachtrag zum akzeptierten Angebot oder der Leistungsbeschreibung festgehalten. Die Anpassung der Vergütung berechnet sich nach den aktuellen Preisen von Der Waffenhändler WH e. K. . Termine für die Leistungserbringung ergeben sich aus dem akzeptierten Angebot oder werden in einem entsprechenden Vertrag geregelt.

§4 Mitwirkungsleistung des Kunden

Der Auftraggeber wird Der Waffenhändler WH e. K. bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird der Der Waffenhändler WH e. K. die erforderlichen Handelsgüter Informationen, Daten und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen oder den elektronischen Zugang ermöglichen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers bedürfen der gesonderten Vereinbarung.

§5 Widerrufsrecht

Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail an info(at)scriptfora.de) vor Erbringung der Leistung widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Der Waffenhändler WH e. K. , Brunnenstrasse 31, 72661 Grafenberg.

§6 Vergütung und Zahlungsbedingung

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, erbringt Der Waffenhändler WH e. K. Dienstleistungen nach Zeitaufwand oder Volumen nach der Leistungsbeschreibung auf Grundlage der jeweils aktuellen Preise. Reise-, Unterbringungs- und Materialkosten, sowie Reisezeiten werden nach den Sätzen der jeweils aktuellen Preise gesondert berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vergütung nach Zeitaufwand monatlich, bei Volumen nach Leistungsbeschreibung nach Erbringung der Leistungen bzw. nach Zahlungsplan, soweit ein solcher vereinbart wurde. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Erfüllung der Dienstleistung bzw. Abnahme fällig. Das Vergüten der Rechnung ist einer frist- und inhaltsgerechte (mängelfreie) Leistungserbringung durch der Der Waffenhändler WH e. K. einerseits sowie einer schriftlichen Abnahme durch den Kunden anderseits gleich zu setzen. Die Nutzungsrechte (Eigentumsvorbehalt) am Handelsgut bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Der Waffenhändler WH e. K. und gehen durch das Vergüten der Rechnung, soweit nicht anders vereinbart auf den Kunden über. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (Rechnungsdatum) zu bezahlen. Sämtliche Beträge verstehen sich als Nettobeträge, stets zuzüglich Mehrwertsteuer und/oder anderen Gebühren.

§7 Haftung und Gewährleistung

Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat Der Waffenhändler WH e. K. dies zu vertreten, ist Der Waffenhändler WH e. K. verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Bei Verlust von Daten haftet Der Waffenhändler WH e. K. nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Leistung der Der Waffenhändler WH e. K. ist erfüllt durch die Endabnahme des Kunden bzw. Stellung der Endabrechnung bei Leistungen nach Zeitaufwand. Bei gebrauchter Handelsware ist der Zeitraum der Gewährleistung seitens Der Waffenhändler WH e. K. auf ein Jahr nach § 476 Absatz 2 BGB begrenzt. Des Weiteren muss nach dem Ablauf der ersten sechs Monate nach Übergabe (Rechnungsdatum) der Kaufsache (Handelsware) der Käufer beweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorlag. Bei Handelsware die in Kommission, d. h. nicht im Namen von Der Waffenhändler WH e. K. , verkauft werden ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

§8 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Der Auftraggeber willigt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes zur auftragsbezogenen Datenspeicherung ein. Insbesondere sind die Mitarbeiter beider Parteien zu verpflichten, über die ihnen aus Anlass oder bei Gelegenheit der Tätigkeit für die Parteien zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten und andere Informationen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

§9 Gerichtsstand

Der vorliegende Vertrag untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis und den darauf abgeschlossenen Geschäften ist ausschließlich Reutlingen.

§10 Sonstiges, Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung.