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Informationen zum Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition

Wir benötigen beim Verkauf/Ankauf oder sonstigen Überlassen (Erwerb) von erlaubnispflichtigen Schusswaffen (und gleichgestellte Gegenstände) und Munition folgende Unterlagen von Ihnen:

Unabhängig der jeweiligen EWB (Erwerbserlaubnis) werden die dazugehörigen NWR-IDs zur Erfüllung der Meldepflicht benötigt, diese sind im Einzelnen:

  • Die Personen-ID oder Händler-ID, die Erwerbs-ID und ggf. die Waffen-ID oder Waffen-Teil-ID (fordern Sie diese bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde an)

Jagdschein (Jahres- oder 3Jahres-Jagdschein)

Gültiger/gelöster Jagdschein (kein Tagesjagdschein) ist die Erwerbserlaubnis für alle Jagd Langwaffen und Munition, die nicht nach § 19 BJagdG zur Jagdausübung verboten sind.
Kurzwaffen und Munition benötigen einen Voreintrag in einer Grünen WBK.

Grüne WBK

Berechtigt mit gültigem (1 Jahr ab Eintragung) Voreintrag zum Erwerb der entsprechenden Waffe und Munition.

Gelbe WBK

Erwerbserlaubnis für alle darin genannten Waffenarten. Kein Voreintrag erforderlich aber achten Sie auf das Ausstellungsdatum bis/ab 01.04.2004 bzw. auf die jeweiligen damit verbunden Einschränkungen. Sie können nach § 14 Abs. 4 einschüssige Einzellader-Langwaffen (Büchsen und Flinten), Repetierlangwaffen (Büchsen), einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Perkussionswaffen erwerben.

Rote WBK

Berechtigt Sie zum Erwerb der Waffen (keine Munition) die in der WBK als Sammelgebiet bezeichnet sind.

Munitionserwerbschein

Berechtigt zum Erwerb der im MES genannten Munitionsarten die nicht dem KWKG unterliegen.

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