Waffenverwertung und Entsorgung

Waffenverwertung/Entsorgung

Wir bieten die Verwertung von Waffen und Munition aus Privat-, Firmen- und Behördenbesitz sowie von öffentlichen Einrichtungen und Institutionen an.

Vorab bieten wir Ihnen eine Begutachtung unsererseits an. Dabei stellen wir fest, ob eine Weitervermarktung oder die Verwertung sinnvoll ist. Wir Beraten und Unterstützen Sie durch den kompletten Prozess rechtssicher. 

Nutzen unseren Abholservice sowie unsere Unterstützung zum Erledigen jeglichen formalen Schriftverkehr mit den zuständigen Behörden.

Endgültige Verwertung/Vernichtung

Die gesetzeskonforme endgültige Verwertung umfasst das Zerlegen, durch mechanische Bearbeitung, der Waffe oder Munititon um ein Funktionieren oder Rückbau dieser dauerhaft auszuschließen. Dabei werden die Seriennummern herausgetrennt, archiviert und der Behörde zum endgültigen Austrag aus dem Waffenregister vorgelegt.

Waffe oder Munition gefunden?

Eine eigene Entsorgung ist nicht statthaft – und strafbar: Mit einer Anzeige muss gerechnet werden auch wer in bester Absicht die (alte) Waffe/Munition zur nächsten Polizeidienststelle transportiert.
Ohne eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörden dürfen Waffen/Munition nicht bewegt werden – auch nicht zum Zwecke der Entsorgung.
Die einzig richtige Lösung ist: Den jeweiligen Fundort der Waffe/Munition absichern um unbefugten Dritten den Zugriff zu verwehren. Berechtigte verständigen.
Notfall- Telefon: 0171-7235717, wir entsorgen Ihre Waffen/Munition kostenlos mit Nachweis.

Waffenverwertung durch Freunde?

Achtung! Schnell kommt es zu erheblichen Problemen bis hin zum kompletten Entzug der waffenrechtlichen Bedürfnisse wie z. B. des Jagdscheins. Geschieht die Waffenverwertung durch Freunde und Bekannte handeln diese gewerblich ohne die benötigte Erlaubnis der zuständigen Waffenrechtsbehörde (Waffenhandelserlaubnis)! 

Der Handelscharakter ist dabei ausreichend!