Wildschadensschätzer
Grundlage
Das Bundesjagdgesetz (BJG), das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und die hierzu erlassenen Verordnungen sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bilden die rechtlichen Grundlagen für die Wildschadensschätzung und den Ersatz von Wildschäden.
Abwicklungsverfahren
Dringend zu beachten ist, dass nur bei fristgerechter Meldung eines Wildschadens der Ersatzanspruch über das amtliche Verfahren gewahrt bleibt.
Im ersten Schritt ist der Wildschaden zuerst bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift zu melden. Erst dann kann der Ersatzanspruch über das amtliche Verfahren (Wildschadensschätzung) geltend gemacht werden. Ohne diese fristgerechte, binnen einer Woche, Meldung bei der Gemeinde ist der Anspruch verwirkt.
Im zweiten Schritt wird der Wildschadensschätzer bestellt um eine Einigung zwischen dem Geschädigten und dem Ersatzpflichtigen auf Grund eines Gutachtens bzw. amtlichen Verfahrens zu erreichen.
Methodik
Anwendung der erlernten Inhalte der Ausbildung bei der Wildforschungsstelle (LAZBW) und dem Landesjagdverband Baden-Württemberg. Dies umfasst nicht nur die Wildtierökologischen Kenntnisse und die Begutachtung der Wildschäden im Feldrevier, sondern auch die Anforderungen bei der Gutachtenerstellung anhand des Schätzrahmens zur Berechnung von Wildschäden im Feld.
Wer bewertet?
Die Bewertung des Wildschadensersatzes in der Praxis erfordert Sachverstand sowie praktische Erfahrung. Die Untere Jagdbehörde (LRA Reutlingen) bestellt den amtlichen anerkannten Wildschadensschätzer.
Gregor Walter, nach § 57 (4) JWMG in Verbindung mit § 12 (1+2) DVO JWMG geprüfter (LAZBW, Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg in Aulendorf) und anerkannter Wildschadensschätzer der Unteren Jagdbehörde des LRA Reutlingen.
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