Nachlass
Waffen im Nachlass bzw. Erbwaffen, was muss getan werden?
Beachten Sie:
Beim Umgang mit Waffen geschehen die häufigsten tötlichen Unfälle mit ungeladenen Waffen!
Somit entstehen verschiedenste Fragen bei Erbwaffen bzw. Waffen im Nachlass wie:
- in welchem Ladezustand befinden sich diese?
- wie ist der Funktionszustand der jeweiligen Waffe?
- wie kann ich diese bzw. darf ich diese transportieren?
- Gesetzesänderungen und Handhabung, mache ich mich strafbar?
- Waffenrechtlicher Status der Waffe, erlaubt oder verboten?
- Was muss ich wann erledigen, welche Fristen muss ich einhalten?
Sie haben vier verschiedene Möglichkeiten zwischen denen Sie sich entscheiden müssen wie Sie mit Erbwaffen und Munition umgehen:
- Eine Übernahme der Waffen
- Überlassen der Waffen an einen Berechtigten
- Unbrauchbarmachung (Verwerten) der Waffen
- Abgabe bei der zuständigen Behörde
Aber Achtung, Sie müssen in jedem Fall das Waffengesetz sowie die dazugehörigen Vorschriften bzw. Fristen einhalten.
In gekürzter Fassung eine Information zu den 4 Möglichkeiten. Diese ist nicht vollständig und stellt nur die groben Eckpunkte dar!
Eine Übernahme der Waffen durch den Erben
- Meldung der Waffen an die Behörde, Fristen beachten, Geldbußen drohen.
- Sie haben ein Bedürfnis, dann erhalten Sie eine WBK, mit der Übertragung der Waffen.
- Sie haben kein Bedürfnis, das hat eine behördliche Prüfung ihrer Person zur Folge.
- Je nach Status dürfen Sie dann auch die zugehörige Munition besitzen oder auch nicht.
- Der Erbe ist verpflichtet, bei fehlendem Bedürfnis, die Waffe nach dem Stand der Technik mit einem Blockiersystem (pro Lauf) sichern zu lassen.
- Wir klären Sie über die „sinnvollen“ Möglichkeiten auf und Unterstützen Sie bei allen behördlichen Belangen oder übernehmen diese für Sie.
Ein Überlassen der Waffen/Munition an Berechtigte
- Berechtigte sind Büchsenmacherbetriebe und Waffenhändler.
- Privatpersonen mit einer gültigen Erwerbserlaubnis, z. B. Jäger, sind zum nicht gewerblichen Ankauf berechtigt. Prüfung durch den Erben.
- Es steht dem Erbe frei die jeweiligen Waffen in Eigenregie zu veräußern, doch dann muss auch dieser das rechtssichere Überlassen gewährleisten!
- Wir kaufen Ihre Waffen an oder handeln im Auftrag für Sie. Gern informieren wir Sie über diese Möglichkeiten.
Verwerten der geerbten Waffen/Munition
- Die Waffen möchten Sie weder behalten noch verkaufen. Dann besteht die Möglichkeit zur Unbrauchbarmachung.
- Die Waffen werden durch Berechtigte, z. B. Waffenhändler, mechanisch zerstört.
- Den Nachweis für die jeweilige Behörde erhalten Sie durch den Berechtigten.
- Wir können den kompletten Prozess für Sie abdecken.
Abgabe der Waffen/Munition durch den Erben
- Persönliche Abgabe der Waffen/Munition bei der zuständigen Behörde
- Achtung! Ohne Bedürfnis dürfen Sie weder Waffen noch Munition transportieren. Sie können sich strafbar machen.
- Nutzen Sie unseren Abholservice beim Ortswechsel/Transport der Waffen/Munition
Unser Erben-Tip
- Befinden sich Waffen im Nachlass, handeln Sie nicht überstürzt.
- Finden Sie eine für sich optimale Lösung und planen Sie damit die folgenden Handlungsschritte.
- Es sind auch jeder Zeit Kombinationen der einzelnen Möglichkeiten denkbar.
- Halten Sie unbedingt die jeweiligen Fristen ein.
- Wir unterstützen Sie gerne bei allen Prozessen jedoch können wir keine kostenlose Beratung anbieten.